Wenn fahren
dann richtig!

Unser Standort

Kettelerstraße 2
48496 Hopsten

Anmeldung & Fragebogentraining:
Dienstag und Donnerstag: 18.30 Uhr

Unterricht:
Dienstag und Donnerstag: ab 19.00 Uhr

Unser Team

miriam.jpg

Miriam Lage

0151 50 54 47 67
gerd.jpg

Gert Lueke

0171 771 33 23

ulla.jpg

Ulla Lueke

0170 201 33 23

Unser Ausbildungsangebot

Anmeldung im Unterricht

Klasse B

Klasse B

weitere Infos
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (nicht Klasse AM, A1, A2, A)
  • bis 3500 kg
  • bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
  • bis 750 kg
  • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg

Mindestalter:

A) 18 Jahre
B) 17 Jahre
  • beim Begleiteten Fahren
  • im Rahmen einer Berufsausbildung


Eingeschlossen:
AM, L sowie 3-rädrige Kfz. (Trikes) im Inland (bis 15 kW, ab 21 J. auch mehr als 15 kW)

Bemerkungen:
Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung.


Schlüsselzahl B197:
Die Prüfung wurde auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe (mindestens 10 Stunden, plus Fahrkompetenzüberprüfung durch den Fahrlehrer) wurde absolviert.

Schlüsselzahl 78:
Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.

Klasse BE

Klasse BE

weitere Infos
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
Mit (Sattel-) Anhänger
  • bis 3500 kg

Mindestalter:

A) 18 Jahre
B) 17 Jahre
  • beim Begleiteten Fahren
  • im Rahmen einer Berufsausbildung

Voraussetzung:
Klasse B

Bemerkungen:
Erwerb durch praktische Prüfung
B96

B96

weitere Infos
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
Mit Anhänger
  • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 4250 kg

Mindestalter:

A) 18 Jahre
B) 17 Jahre
  • beim Begleiteten Fahren
  • im Rahmen einer Berufsausbildung

Voraussetzung:
Klasse B

Bemerkungen:
Erwerb durch Fahrerschulung
B196

B196

weitere Infos
Fahrzeugart:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • bis 125 cm³
  • bis 11 kW (Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,1 kW/kg

Mindestalter:

25 Jahre

Voraussetzung:
Klasse B mind. 5 Jahre

Bemerkungen:
Eintragung der Sclüsselzahl im Führerschein, gilt nur im Inland, keine Erweiterung A2, A
C1

C1

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Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (nicht Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D)
  • mehr als 3500 kg bis 7500 kg
  • bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
  • bis 750 kg

Mindestalter:

18 Jahre

Eingeschlossen:
AM, L sowie 3-rädrige Kfz. (Trikes) im Inland (bis 15 kW, ab 21 J. auch mehr als 15 kW)
C1E

C1E

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Fahrzeugart:
Fahrzeugkobination aus einem Zugfahrzeug
1. der Klasse C1 mit (Sattel-) Anhänger (mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 12000 kg)
2. der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger (mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 12000 kg)

Mindestalter:

18 Jahre

Eingeschlossen:
BE
DE1 wenn D1 vorhanden
C

C

weitere Infos
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (nicht Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D)
  • mehr als 3500 kg
  • bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
  • bis 750 kg

Mindestalter:

a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
  • nach Erwerb Grundqualifikation BKF
  • bei Berufsausbildung

Eingeschlossen:
AM, L sowie 3-rädrige Kfz. (Trikes) im Inland (bis 15 kW, ab 21 J. auch mehr als 15 kW)

Bemerkungen:
Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
CE

CE

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Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C

mit (Sattel-) Anhänger
  • bis 750 kg

Mindestalter:

a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
  • nach Erwerb Grundqualifikation BKF
  • bei Berufsausbildung

Eingeschlossen:
C1E / BE / T
DE wenn D vorhanden

Bemerkungen:
Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
Klasse A

Klasse A

weitere Infos
Fahrzeugart:
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • mehr als 40 km/h
  • mehr als 50 cm³
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • mehr als 45 km/h
  • mehr als 50 cm³
  • mehr als 15 kW


Mindestalter:

a) 24 Jahre
Krafträder bei Direktzugang

b) 21 Jahre
dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 kW

c) 20 Jahre
Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitzt A2

Eingeschlossen:
AM / A1 / A2

Bemerkungen:
Nach 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2 Aufstieg durch praktische Prüfung

Klasse A2

Klasse A2

weitere Infos
Fahrzeugart:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind. (Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,2 kW/kg)


Mindestalter:

a) 18 Jahre

Eingeschlossen:
AM / A1

Bemerkungen:
Nach 2 Jahren Vorbesitz Klasse A1 Aufstieg durch praktische Prüfung

Klasse A1

Klasse A1

weitere Infos

Fahrzeugart:
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • bis 125cm³
  • bis 11 kW (Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,1 kW/kg
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • mehr als 45 km/h
  • mehr als 50 cm³
  • mehr als 15 kW


Mindestalter:

a) 16 Jahre

Eingeschlossen:
AM

Bemerkungen:
-

Klasse AM

Klasse AM

weitere Infos
Fahrzeugart:
1. Leichte zweirädrige Kfz (EU-Kl. L1e-B "Kleinkraftrad")
  • bis 45 km/h
  • bis 50 cm³ (Fremdzündung)
  • bis 4 kW
2. Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Kl. L2e, bis 270 kg)

3. Leichte vierrädrige Kfz (EU-Kl. L6e, bis 425 kg)
jeweils
  • bis 4 kW, (L6e-B bis 6 kW)
  • bis 45 km/h
  • bis 50 cm³ (Fremdzündung)
  • bis 500 cm³ (Selbstzündung)
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze

Mindestalter:
16 Jahre, 15 Jahre in teilnehmenden Bundesländern.

Bemerkungen:
Fahrzeugarten nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013, AM 15 gilt nur in teiln. Bundesländern.

Klasse L

Klasse L

weitere Infos
Fahrzeugart:
1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
  • bis 40 km/h
  • mit Anhängern bis zu 25 km/h
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie selbstf. Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils
  • bis 25 km/h
  • auch mit Anhängern

Mindestalter:
16 Jahre
Klasse T

Klasse T

weitere Infos
Fahrzeugart:
1. Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
  • bis 60 km/h
  • mit Anhängern
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstf. Futtermischwagen, für lof Zwecke bestimmt und eingesetzt, jeweils
  • bis 40 km/h
  • auch mit Anhängern

Mindestalter:
16 Jahre

Eingeschlossen:
AM / L

Bemerkungen:
Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre

Weiterbildung BKF

5 Module für Klasse C1 / C1E / C / CE

1. Eco Training
2. (Sozial) Vorschriften für den GV
3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4. Schaltstelle Fahrer
5. Ladungssicherung

Umschreibung ausländischer Führerscheine

ASF-Seminar

AufbauseminarFahranfänger
Führerschein auf Probe

Ausbildung

Fluförderfahrzeuge / Gabelstapler (Staplerschein)

Bei Interesse lassen Sie sich von uns weitgehend beraten!